Seit der Finanzkrise vor knapp zwei Jahren und den aktuellen wirtschaftlichen Turbulenzen um südeuropäische Länder wie Griechenland ist der Begriff der Ratingagenturen in aller Munde. Von ihnen ist die Kreditwürdigkeit eines Landes abhängig und damit die wirtschaftliche Stabilität.
Die Bonität entscheidet über die Kreditfähigkeit
Grundsätzlich sind Ratingagenturen private Unternehmen, die die Bonität der kompletten Unternehmen bewerten. Dies umfasst zum einen alle Branchen genauso wie Gebietskörperschaften und ganze Staaten. Die Ratingcodes, die entsprechend der Kreditwürdigkeit vergeben werden, werden durch Buchstabenkombinationen von A bis D dargestellt. Diese bezeichnen einerseits die beste wirtschaftliche Qualität mit A und geht bis zur Zahlungsunfähigkeit bei D. Da diese Angaben meist längerfristige Entwicklungen eines Landes bzw. Schuldners in Betracht ziehen, wird auch die Widerstandsfähigkeit gegen Schwankungen bei der Konjunktur in diese Ratings einbezogen. Je höher das Rating, desto günstigere Bedingungen erhält das Land oder das Unternehmen bei der Aufnahme eines Kredites. Wie auch bei Privatpersonen werden von den Ratingagenturen die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bestehender Zahlungsforderungen eingeschätzt und bewertet. Grundsätzlich haben sowohl Investoren als auch Gläubiger natürlich Interesse daran, eine Bonitätsbewertung durch unabhängige Experten erfolgt.
Der Prozess der Bewertung beginnt mit einem Mandat
Um tätig im Sinne ihrer Auftraggeber werden zu können, benötigt eine Ratingagentur ein Mandat, das heißt einen Auftrag von einem Emittenten oder Kreditnehmer. Natürlich kann der Vorgang auch von umgekehrter Position seinen Ausgang nehmen, indem ein Investor oder Kreditgeber an die Ratingagentur mit der Bitte um Bonitätsprüfung herantritt. Zur Bewertung werden zum Einen veröffentlichte Informationen, aber durchaus auch nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Daten verwendet. Diese wären zum Beispiel die wichtigsten Kunden oder Lieferanten eines Unternehmens bzw. die größten Konkurrenten und Mitbewerber und natürlich die Finanzpläne. Aber auch eine genaue Kostenstruktur sowie Ertragsplanung gehören zu diesen Daten, die zusätzlich durch Gespräche mit Finanzvorständen des Kreditnehmers ergänzt werden können. Durch die Auswertung dieser Angaben in eine Junior- und Senioranalyse erstellt die Ratingagentur eine Empfehlung, die im Rating Komittee besprochen und entschieden wird. Nach Vorlage dieses Ergebnisses an den Auftraggeber, muss dieser eine Genehmigung und quasi Freigabe erteilen, um das Rating bekannt machen zu können.
Regelmäßige Updates sind nötig
Auf alle Fälle einmal pro Jahr muss ein sogenanntes Rating-Update erfolgen. Dieses kann autonom durch die Agentur vorgenommen werden und braucht keine Abstimmung beim Schuldner. Es liegt an den Agenturen selbst, ob und welche Faktoren beim Update berücksichtigt werden und welche Bedeutung ihnen zukommt.
Wenn eine Ratingagentur ein Update der wirtschaftlichen Situation eines Kreditnehmers macht, soll damit sicher gestellt sein, dass der Stand der Kreditwürdigkeit immer den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Ist eine Agentur nicht direkt mit einem Rating beauftragt, kann sie lediglich die öffentlichen Informationen zu einem Unternehmen bewerten und erstellt damit ein Sekundär-Rating. Dies hat vor allem zur Folge, dass die Einschätzung und damit das Rating wenig zuverlässig sind.
Die Praxis hat bewiesen, dass manche Ratingergebnisse deutlich von der tatsächlichen Realität des Schuldners differieren. Vor allem bei der Falscheinschätzung von Staatskrisen kann dies immense Folgen haben. Unterschiedliche Verfahren um zu einer Ratingbewertung zu gelangen, müssen immer auf die individuelle wirtschaftliche Situation des Schuldners eingehen und diesen gerecht werden.
